Aktuell

Bei einer OHG gelten spezielle Regeln

Ein „Anrechnungsverlust“ gemäß § 35 EStG bei der Gewerbesteuer tritt beim Ein- oder Austritt eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft (OHG) während des Kalenderjahres ein, da nach dem BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 (IV R 5/14, BStBl. II) nur die am 31. Dezember des Jahres noch beteiligten Personen an der Steuerermäßigung teilnehmen.

Diese Sicht ist auch dem BMF-Schreiben vom 3. November 2016 (koordinierter Ländererlass, Randziffer 28) zu entnehmen. Der Freibetrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG in Höhe von 24.500,00 Euro wird aufgeteilt auf die Dauer der persönlichen Steuerpflicht (für die Einzelapotheken).

Aus Vereinfachungsgründen kann für jeden angefangenen Monat ein Freibetrag von 2.042,00 Euro berücksichtigt werden (R 11 Satz 6 GewStR 2009). Auf diese Besonderheit ist bei Gründung einer OHG zu achten.